Versicherung von Hafen- und Betriebsanlagen

Es handelt sich um eine Versicherung, die die Haftpflicht- und Prozesskosten deckt, die aus Sachschäden an Schiffen, Containern, Ladungen, Ausrüstungen und anderen Gütern Dritter im Hafen während gewerblicher Tätigkeiten wie Laden, Löschen und Anlegen entstehen können. Diese Versicherung gewährt Deckung im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten und der verwendeten Klauseln und Sonderbedingungen.