Arbeitgeberhaftpflichtversicherung

Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung bietet Arbeitnehmern und ihren Angehörigen, die dem Sozialversicherungsgesetz unterliegen und mit dem Arbeitgeber durch einen Arbeitsvertrag verbunden sind, Versicherungsschutz für Schäden, die dem Arbeitnehmer infolge eines möglichen Arbeitsunfalls entstehen können. Die wichtigsten Deckungen im Rahmen der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern und deren Angehörigen, die durch einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber verbunden sind und der Sozialversicherungsanstalt (SSI) unterliegen, Schadenersatzansprüche ohne Leistungen der SSI sowie Schadenersatzansprüche und Anwaltskosten im Zusammenhang mit einer Regressklage gegen den Arbeitgeber infolge eines Arbeitsunfalls.